Häufige Fragen (FAQ)


Muss ich mich erst bei 010088telecom anmelden, um günstiger telefonieren zu können?
  • Nein, einfach 010088 + Vorwahl + Rufnummer wählen.

Ist ein Mindestumsatz erforderlich?
  • Nein, Sie können 010088 immer dann vorwählen, wann Sie es wollen.

Muss ich eine Grundgebühr an 010088telecom bezahlen?
  • Nein, nur die reinen Telefonkosten.

Viele Anbieter verlangen eine Gebühr für den Gesprächsaufbau. Ist das bei 010088telecom auch so?
  • Nein. 010088 berechnet keine Kosten für den Gesprächsaufbau.

Wie rechnet 010088telecom ab?
  • 010088 rechnet minutengenau ab, falls nicht bei einzelnen Tarifen etwas anderes angegeben ist.

Wie kann ich mit 010088telecom ins Ausland telefonieren?
  • Ganz einfach. Zuerst wie gewohnt die 010088 wählen, dann die Landesvorwahl z.B. Österreich 0043, dann die Ortsvorwahl ohne führende Null und dann die Rufnummer. Beispiel Wien: 010088 0043 1 333 444.

Von wem bekomme ich meine Rechnung?
  • Die Rechnung erstellt wie gewohnt die Deutsche Telekom AG, sie weist dabei separat aus, welche Kosten für die Inanspruchnahme unseres Service angefallen sind. Wenn Sie darüber hinaus einen Einzelgesprächsnachweis wünschen, so können Sie diesen bei der Deutschen Telekom beantragen.

Wie werden die Gespräche, die ich über 010088telecom führe, abgerechnet?
  • Die anfallenden Gesprächsgebühren werden über die Rechnung der Deutschen Telekom eingezogen. Dort werden die Telefonate über Call-by-Call-Anbieter als eigener Posten getrennt von den Gebühren der Telekom aufgeführt. Wenn man der Deutschen Telekom eine Einzugsermächtigung erteilt hat, werden die fälligen Beträge automatisch mit abgebucht.

Kann ich 010088telecom nutzen, wenn ich eine Preselection mit einem bestimmten Wettbewerber der Deutschen Telekom vereinbart habe?
  • Call by Call "überschreibt" quasi die feste Voreinstellung (Preselection) auf einen bestimmten Anbieter. Somit kann auch jeder Preselection-Kunde von Fall zu Fall und ohne Veränderung an der bestehenden Preselection Call by Call, z. B. für Ortsgespräche, nutzen.

Kann ich Call by Call nutzen, obwohl ich bei der Deutschen Telekom einen Optionstarif, z. B. AktivPlus oder XXL, bestellt habe?
  • Call by Call ist jederzeit und ohne Einschränkungen möglich.

Funktioniert Call by Call auch dann, wenn ich meinen Telefonanschluss bei einem City-Carrier, also z. B. bei Arcor, Hansenet oder NetCologne habe?
  • Nein, Call by Call funktioniert nur für Kunden, die ihren Telefonanschluss bei der Deutschen Telekom haben. Die entsprechende gesetzliche Verpflichtung zur Netzzusammenschaltung besteht nur für marktbeherrschende Unternehmen. Die "Stadtnetzbetreiber" sind hingegen nicht marktbeherrschend.

Was muß ich tun, wenn ich im Falle eines Streits mit Ihnen ein Schlichtungsverfahren anstrengen will?
  • Jeder Teilnehmer hat das Recht ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur in Bonn zu beantragen. Anträge an die Schlichtungsstelle können elektronisch im Online-Verfahren oder schriftlich per Brief oder Telefax gestellt werden. Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig. Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren, der Verfahrensordnung und den Kosten finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de).